Und wieder Krawall und Remmidemmi
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Rechtliche Grundlagen für die Brandschutzseminare

"Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen."

ASR 13/1,2 Arbeitsstätten - Richtlinie Feuerlöscheinrichtungen zu §13 Abs. 1 und Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung, Herausgeber.: Gesetzgeber, Ausgabe Juni 1997 Kap.6

"Mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen sind Personen in einer ausreichenden Anzahl vertraut zu machen."

BGV A1 Allgemeine Vorschriften | §22 Maßnahmen gegen Entstehungsbrände Abs.2

"Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen. Dort wo es die örttlichen Verhältnisse zulassen, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen praktische Löschübungen mit Feuerlöschern abzuhalten."

BGR 133 Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
Herausgeber.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Kap.5 Betrieb Abs.2

"Das beste Gerät nützt nichts, wenn niemand mit ihm umgehen kann. Mindestens einmal jährlich muss daher eine ausreichende Anzahl geeigneter Betriebsangehöriger in der Wirkungsweise und Handhabung der Feuerlöscher praktisch unterwiesen werden."

BGI 560 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der Metall - BG Kap. 12.9.6 Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden.

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