Und wieder Krawall und Remmidemmi
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Prüf- und Fülldienst von Feuerlöschern

Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöschern dürfen nur von Sachkundigen nach DIN 14406, Teil 4 durchgeführt werden. Die Verwendung von durch die Zulassung bestätigten Löschmitteln, Treibmitteln und Ersatzteilen ist zwingend erforderlich.

Alle unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult und nehmen die fachgerechte Wartung und Instandsetzung sämtlicher Geräte und Fabrikate vor.
Die Prüffristen für vorgeschriebene Feuerlöscher ergeben sich aus bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften, in Verbindung mit DIN 14406, Teil 4.

Das heißt: Aufladefeuerlöscher sind längstens alle 2 Jahre einer äußeren und inneren Prüfung zu unterziehen. Dauerdruckfeuerlöscher sind längstens alle 2 Jahre einer äußeren Prüfung zu unterziehen.

Darüber hinaus muss das Feuerlöschmittel bei Nass-Dauerdruckfeuerlöschern längstens alle 2 Jahre und bei Pulver-Dauerdruckfeuerlöschern längstens alle 4 Jahre einer Prüfung unterzogen werden. Sofern die 10 jährige Prüffrist abgelaufen ist, muss der Behälter vor der Wiederbefüllung einer Sachverständigenprüfung (z.B. TÜV) zugeführt werden.

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