Und wieder Krawall und Remmidemmi
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Aufbau einer Feststellanlage

Eine Feststellanlage (FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z.B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren oder Rolltoren zwischen Brandabschnitten).

Feststellanlagen gehören mit zu den wichtigsten Komponenten des technischen Brandschutzes.

Eine Feststellanlage ist eine komplexe Sicherheitseinrichtung, die nur im Zusammenspiel der einzelnen Komponenten funktioniert:

  • Auslösevorrichtung
  • Brandmelder – mindestens einem Branderkennungselement, z.B.optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
  • Feststellvorrichtung – z.B. Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung sowie automatischen Tor- und Türantrieben
  • Energieversorgung – Zentrale / Steuerung / Auswertung

Einige Feststellanlagen sind mit Akkus ausgerüstet, für den Fall, dass die 230 Volt-Versorgungsspannung wegfällt. Das Wegfallen der Versorgungsspannung, und gegebenenfalls auch der Akkuspannung, muss zum Schließen des Brandabschlusses führen.

Die Feststellvorrichtungen können auch Teil einer Brandmeldeanlage sein. In diesem Falle erfolgt die Steuerung und Auswertung durch die entsprechende Brandmelderzentrale und es steht eine größere Auswahl an Meldertypen zur Verfügung, mit welchen man der Auslösung durch Störgrößen entgegenwirken kann.

Anwendungsgebiete von Feststellanlagen

Ein spezielles Anwendungsgebiet für Feststellanlagen existiert im explosionsgefährdeten Bereich (ex-Bereich)

Auszug aus der DIN EN 14637 (Seite 31 / A.2)

» An Türen von Räumen, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel entstehen kann, sollten Feststellanlagen nur verwendet werden, wenn die Feststellvorrichtungen zusätzlich durch Melder einer Gaswarnanlage ausgelöst werden.

Gaswarnanlage und Feststellanlage müssen elektrisch miteinander verbunden sein. Elemente, Bauteile und Verbindungskabel von Feststellanlagen, die in diesen Räumen installiert werden, sollten eigensicher sein. «

Abnahme, Zulassung und Instandhaltung von Feststellanlagen

Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.

Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist.

Wir prüfen einmal im Jahr die jeweilige Feststellanlage und überprüfen dabei, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, den betriebssicheren Zustand der Anlage.

Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Prüfbuch und zugehörigem Prüfbericht dokumentiert. Desweiterern erhält die Feststellanlage bei mangelfreier Funktion eine Prüfplakette.

Wie sieht der Ablauf der FSA Prüfung aus?

Die Prüfung einer FSA umfasst nachfolgende Leistungen:

  • Allgemeine Prüfung der Betriebssicherheit, insbesondere der Türdichtungen
  • Prüfung der Verriegelung auf Leichtgängigkeit
  • Prüfung der Rauchschaltzentrale und Rauchsensoren
  • Prüfung der Schließkraft, ggf. Justierung
  • Prüfung sämtlicher Befestigungselemente
  • Mängelfeststellung
  • Information des Betreibers über den Anlagenzustand, Prüfeintrag und bei Mangelfreiheit Erteilung der Prüfplakette

Prüfungen und Wartungen sind Vertrauenssache!

Die Wartung / Sicherheitsüberprüfung / Erstprüfung / Abnahme findet durch einen sachkundigen Servicetechniker der Fa. K.Gnass & Sohn e.K. statt.

Prüfgrundlage sind dabei die Richtlinien des DIBt für Feststellanlagen, die DIN 4102 Teil 18 ,die DIN 18095 Teil 1, sowie alle gültigen Normen und Regelwerke in Bezug auf Brandschutz- und Rauchschutzabschlüsse.

Warum sollten Sie Ihre Feststellanlage regelmäßig durch uns warten lassen?

Ein Wartungsvertrag mit uns bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Es werden keine Termine mehr vergessen
  • Ihre Kosten werden transparent und kalkulierbar
  • Alle Hersteller- und Errichtervorgaben werden beachtet
  • Wir verwenden nur für den Einbau erlaubte Austausch- oder Ersatzteile
  • Wir stehen Ihnen im Notfall mit Rat und Tat zur Seite
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